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Meldung vom 15.11.2024
Sehr verehrte Kunden,
gerne möchten wir Sie über die aktuellen Themen auf dem Laufenden halten.
Daher erhalten Sie nachstehend einen kurzen Überblick über die neuesten Änderungen für Ihre Heizkostenabrechnung.
Änderung der Heizkostenverordnung und gesetzliche Anpassungen im Überblick
- Umrüstung auf fernablesbare Messgeräte bis 2026
Bis zum 01.01.2026 sind alle Messgeräte verpflichtend auf Fernauslesbarkeit umzurüsten. Dies bringt erhebliche Vereinfachungen für die Abrechnung: Es sind keine Ablesungen durch Dienstleister oder das Betreten der Wohnungen mehr erforderlich, was die Bearbeitung vereinfacht und beschleunigt. - Verpflichtung zurmonatlichen Verbrauchserfassung
Für Immobilien, in denen die Heizkostenmessgeräte bereits vollständig auf Funktechnologie umgerüstet sind, gilt ab sofort die Pflicht zur monatlichen Verbrauchserfassung und -information. Dies bietet Mietern die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch in kürzeren Abständen nachzuverfolgen und gegebenenfalls zu regulieren, was zu einem bewussteren Umgang mit Heizenergie beitragen kann. - CO₂-Abgabe für Vermieter bei fossilen Brennstoffen
Mit Inkrafttreten der CO₂-Umlage seit dem 01.01.2023 sind Vermieter bei der Verwendung fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas verpflichtet, einen gestaffelten Anteil der CO₂-Abgabe zu übernehmen.
Diese Belastung steigt jährlich und wird direkt in die Heizkostenabrechnung integriert.
Dadurch sollen die Anreize zur Nutzung klimaschonender Energien erhöht und Mieter bei steigenden CO₂-Kosten entlastet werden. Dies ist für Vermieter, die Ihre Wohnungen nicht selbst nutzen, besonders wichtig. - Preisentwicklung für Gas und Strom
Die Preise für Gas und Strom sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Rahmenverträge bieten Kunden einen gesicherten, günstigeren Preis als den marktüblich angebotenen.
Aufgrund enger Zusammenarbeit mit Großlieferanten freuen wir uns, Ihnen über Rahmenverträge eine stabile Grundlage für die Energiekostenplanung bieten zu können. - Hinweis zu Abrechnungsverzögerungen
Aufgrund der umfangreichen Umstellungen durch die gesetzlichen Grundlagen kommt es derzeit noch zu Verzögerungen bei den Abrechnungsdiensten. Dies haben Sie sicherlich auch schon im Jahr 2024 festgestellt.
Meldung vom 30.08.2023
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
mit großer Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir zwei neue Auszubildende in unserem Team begrüßen dürfen:
Lea Gaßner und Lea Bachofner!
Meldung vom 29.06.2023
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
wir ziehen um.
Die Rückkehr in unsere alten Räume ermöglicht uns ein neues Bürokonzept durch erweiterte Flächen.
Ab dem 03.07.2023 finden Sie uns unter folgender Adresse:
„WEBAU“ Weidener Baugesellschaft mbH
Goethestraße 7
92637 Weiden
Meldung vom 03.06.2022
Sehr geehrte Kunden,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Versprechen Tradition. Innovation. WEBAU. für Sie erneut unter Beweis stellen können.
Der Digitalisierungstrend, der sich in den letzten Jahren rasant entwickelt hat, ist auch nicht an uns vorbeigezogen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu revolutionieren. Ab dem 03.06.2022 ist das Kundenportal „Meine WEBAU“ für Sie zur Nutzung verfügbar.
Das gibt Ihnen und uns die Möglichkeit über eine App auf dem Smartphone bzw. ein Portal im Internet miteinander zu kommunizieren. Ziel hierbei ist, dass der Zeitaufwand, den Sie benötigen, um mit uns in Verbindung zu treten sich verringert oder sogar ganz verschwindet.
Was bietet Ihnen Meine WEBAU konkret?
- Abruf von Dokumenten, ohne mit uns in Kontakt treten zu müssen
- Schadensmeldung über das Smartphone mit der Möglichkeit Bilder anzuhängen
- Adressänderungen direkt im Portal ohne vorherigen Schriftverkehr mit uns
- Alle Informationen zu Ihrer Wohnung in ein paar Klicks erreichbar
Klicken Sie hier um sich direkt zu registrieren und von dem ersten Kundenportal in Weiden in der Oberpfalz zu profitieren!
Die Einladungsschreiben mit den dazu benötigten Registrierungscodes bekommen Sie im Laufe der nächsten Wochen zugesendet.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team der WEBAU Weiden
Meldung vom 03.04.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).
Nach dieser Verordnung entfällt die Kontrollplicht eines 3G Nachweises. Für die anstehenden Versammlungen ist dies somit nicht mehr als Voraussetzung für eine Teilnahme notwendig.
Sollten Sie jedoch Symptome aufweisen, bitten wir Sie aus Rücksicht gegenüber anderen Teilnehmern der Veranstaltung fern zu bleiben.
Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen entfällt ebenfalls mit Inkrafttreten dieser Verordnung.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der sogenannten „Hotspot-Regelung“ standortspezifisch temporär zu Einschränkungen kommen kann.
Sollte diese Regelung in unserer Region greifen, würden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Gehen Sie bei weiteren Fragen auf Ihren zuständigen Betreuer zu.
Ihre WEBAU GmbH
Weidener Baugesellschaft mbH
Goethestraße 7 (EG)
92637 Weiden
Telefonzeiten
09 61 / 43 75 4
Montag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr